Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates am 12. Juni 2023
Zwei Tagesordnungspunkte beherrschten die Sitzung des Dilsberger Ortschaftsrates:
- Das Ansinnen des Gemeinderates der Stadt Neckargemünd, die seit 1975 praktizierte unechte Teilortswahl zu Lasten Dilsbergs abzuändern
- Der Eintrag von Frans Hermans ins Goldene Buch des Ortsteiles Dilsberg
Wie schon aus der Presse zu entnehmen war, hat der Gemeinderat der Stadt beschlossen, die im Rahmen der Gemeinderatswahlen praktizierte unechte Teilortswahl abändern zu wollen. Grundlage hierfür ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg, mit der eine unechte Teilortswahl in Tauberbischofsheim für nichtig erklärt worden ist, da die unterschiedlichen Größen der Teilorte nicht hinreichend berücksichtigt worden waren (außer der Kernstadt hatte jeder Teilort unabhängig von seiner Größe einen garantierten Sitz im Gemeinderat).
Nach Auffassung der Stadtverwaltung kann aufgrund dieser Entscheidung die nächste Gemeinderatswahl in Neckargemünd ebenso für nichtig erklärt werden, weil der Ortsteil Dilsberg im Moment überrepräsentiert sei.
Die derzeitige Sitzverteilung nach der Hauptsatzung der Stadt Neckargemünd:
Kernstadt: 14 Sitze bei 9138 Einwohnern
Dilsberg: 4 Sitze bei 2040 Einwohnern
Mückenloch: 2 Sitze bei 1130 Einwohnern
Waldhilsbach: 2 Sitze bei 1224 Einwohnern
Setzt man die Zahl ins Verhältnis so ergibt sich, dass Dilsberg um 20,6 Prozent überrepräsentiert und die Kernstadt um 5,7 Prozent unterrepräsentiert ist. Also scheint es zunächst logisch, die Anzahl der aus dem Ortsteil Dilsberg zu stellenden Gemeinderäte von 4 auf 3 zu reduzieren, was zu einer Unterrepräsentierung Dilsbergs von 9,5 Prozent und einer Überrepräsentierung der Kernstadt von 1 Prozent führen würde.
Die Sitzverteilung allein nach der Bevölkerungszahl erschien den Dilsberger Ortschaftsrätinnen und -räten nicht sachgerecht. § 27 Abs. 2 Satz 3 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg legt fest, dass neben der reinen Bevölkerungszahl auch die „örtlichen Verhältnisse“ des jeweiligen Ortsteiles zu berücksichtigen sind. Und dies sahen die Mitglieder des Dilsberger Ortschaftsrates
in der Stellungnahme der Stadtverwaltung überhaupt nicht berücksichtigt. Daher trugen sie an Argumenten, die eine Hervorhebung Dilsbergs, rechtfertigen, zusammen:
- Die hohe touristische Bedeutung;
- die Tatsache, dass Dilsberg in vier jeweils unterschiedlich charakterisierte Ortsteile gegliedert ist: Feste, Neuhof, Rainbach und Dilsbergerhof;
- die voll ausgebaute Grundschule für zwei Ortsteile der Stadt;
- der Sitz der Kreiskulturstiftung;
- die traditionsreichste Jugendherberge im Landkreis;
- ein intensiveres Vereinsleben als in der Kernstadt und in den anderen Ortsteilen;
- eine große Sport- und Veranstaltungshalle, die auch überörtlich genutzt wird.
Die Tatsache, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seiner Urteilsbegründung zur Aufhebung der Gemeinderatswahl in Tauberbischofsheim dem in der Gemeindeordnung hervorgehobene Kriterium „örtlich Verhältnisse“ so hohe Bedeutung zugewiesen hat, fordert geradezu den Schluss heraus, dass die relative zahlenmäßige Überrepräsentation Dilsbergs bei der Verteilung der Gemeinderatssitz nicht nur gerechtfertigt, sondern geradezu geboten ist.
Nicht unerwähnt sollte auch die Tatsache bleiben, dass in der derzeitigen Amtsperiode des Gemeinderates überhaupt keine Überrepräsentation Dilsbergs, sondern eine solche der Kernstadt gegeben ist: Die bei der letzten Wahl entstandenen fünf Überhangmandate gingen alle an Kandidatinnen/Kandidaten aus der Kernstadt.
Der Ortschaftsrat beschloss einstimmig, den Gemeinderat aufzufordern die unechte Teilortswahl in der bisherigen Form fortzuführen. Er regte an, in der nächsten Amtsperiode des Gemeinderates zu prüfen, ob die unechte Teilortswahl für Neckargemünd nicht aufgegeben werden soll.
Den zweiten Teil des Beschlusses fasste er auf dem Hintergrund, dass es durchaus möglich ist, dass bei einer allgemeinen, ortsteilunabhängigen Wahl Dilsberg mehr Mitglieder im Gemeindeart stellen könnte als bisher.
Nach dem die Räte auch emotional berührenden Thema, stand ein nach der Umgebungsbebauung zu beurteilendes Baugesuch auf der Tagesordnung: An einem Gebäude in der Neuhofer Straße soll ein Balkon überbaut werden.
Diesem Gesuch wurde ohne Diskussion zugestimmt.
An zu erledigenden bzw. abgearbeiteten Projekten in Dilsberg stellte Ortsvorsteher Erles unter anderem vor:
- Auch wenn wiederholt Beschwerden von Bürgern eingehen, ist festzustellen:
Die Stadtgärtnerei kann nicht gleichzeitig überall mähen. Die laufende Vegetationsperiode bedingt einfach ein erhöhtes Pflanzenwachstum.
- Die angemahnte Reparaturen in und an der Graf-von-Lauffen-Halle sind weitgehend erledigt. Die Außenbeleuchtung wird zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt.
- Die aufgrund von Elternbeschwerden initiierte Raumluftmessung in der Grundschule hat ergeben, dass dort keine außerordentliche Staubpartikelbelastung vorliegt.
- Die Anzahl der Verträge zum Glasfaseranschluss nimmt zu. Ein erforderliche 40-Prozent-Anschlussquote ist auch in Dilsberg noch nicht erreicht.
- Wegen Überlastung des Bauhofes nimmt der Ortsvorsteher zusammen mit einigen hilfsbereiten Bürgern die erforderliche Reparatur der Seitentür der Friedhofskappelle selbst in die Hand.
- Die von der Ortsverwaltung gemeldeten Straßenschäden in Dilsbergerhof sind beseitigt. Die Reparaturen in Rainbach stehen noch an.
- Leider sind an den Buswartehäuschen in Rainbach und Neuhof erneut Farbschmierereien festzustellen, die bei der Polizei zur Anzeige gebracht worden sind. Es gibt eine berechtigte Hoffnung, dass die dafür verantwortlichen Personen identifiziert werden können.
- Für die Beleuchtung des Bücherregals auf dem Wiltschko-Platz gibt es die Anregung, diese durch eine Solarlampe zu gewährleisten. Die Treppenbeleuchtung ist bereits durch die vorhandene Straßenlaterne gegeben.
Die Sitzung abschließend, trug sich Frans Hermans in das goldene Buch Dilsbergs ein (siehe gesonderter Bericht).
Dilsbergerhof, 13.Juni 2023
Walter Berroth