Winterzeit ist Pflegezeit – Pflanzrückschnitt auf Privatgrundstücken
Die Winterzeit ist der richtige Zeitpunkt für Pflegemaßnahmen auf dem eigenen Grundstück. Hier können u.a. auch die Überhänge auf öffentlichen Verkehrsraum, ohne Störung der heimischen Tierwelt, zurückgenommen werden.
Sicherlich ist es für manche Bewohner schwer, sich von lieb gewonnenen Bäumen, Büschen oder Hecken, wenn auch nur teilweise, zu trennen. Allerdings steht die Verkehrssicherungspflicht vor dem Wunsch seinen Garten naturbelassen zu gestalten.
Aus gegebenem Anlass muss erneut darauf hingewiesen werden, dass Bewuchs, der von Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt, zwingend zurückzuschneiden ist. Denken Sie bitte daran, dass Pflanzen wieder wachsen, und schneiden Sie daher schon jetzt mehr ab als nur bis zur Grundstücksgrenze. So sparen Sie sich nach kurzer Zeit erneute Arbeit und geben den Pflanzen auch mehr Entwicklungsspielraum.
Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung sind Grundstückseigentümer bzw. Grundstücksbesitzer verpflichtet, Überhänge, die von ihrem Grundstück in die öffentliche Verkehrsfläche hineinragen, im Interesse der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen, auf die gesetzlichen Maße zurückzuschneiden. Zu den öffentlichen Verkehrsflächen gehören neben den Straßen auch Gehwege, Radwege, Fußgängerverbindungswege und Treppenverbindungswege. Dabei sind ab Grundstücksgrenze mindestens folgende Lichträume freibleiben: 4,50 m über der gesamten Fahrbahn 2,5o m über Rad- und 2,3o m über Fußwegen.
An Straßeneinmündungen und –kreuzungen müssen Hecken, Sträucher und Anpflanzungen stets so niedrig gehalten werden (höchstens 80 cm), dass eine ausreichende Übersicht für die Kraftfahrer gewährleistet ist. Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden. Anpflanzungen sind so zurückzuschneiden, dass das Verkehrsschild von Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen werden kann. Straßenlaternen an der Grundstücksgrenze sind so freizuschneiden, dass sie ihre Beleuchtungsfunktion uneingeschränkt und nach allen Seiten hin erfüllen können.
Damit unsere Straßen und Gehwege verkehrssicher bleiben, bitten wir alle Anwohner, die einen solchen Überhang auf ihrem Grundstück haben, unverzüglich einen entsprechenden Rückschnitt nach den obigen Vorgaben vorzunehmen, oder die Ausführung der Arbeiten an Dritte übertragen. Der anfallende Grünschnitt kann entweder über die Braune Tonne verwertet oder selbst zur Kompostierung gebracht werden.
Bitte halten Sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen und ermöglichen so ein friedliches Miteinander.
Die Ortsverwaltung dankt für Ihre Mithilfe zur Erhaltung eines schönen, lebenswerten Umfeldes in unserer Gemeinde und steht für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Text & Bilder: Andreas Erles, Ortsvorsteher
31.01.2023